Schritte zum eigenen Heim

Die Schaffung eines Eigenheims stellt oftmals eine große Herausforderung dar. Zusätzlich zum Alltag in Beruf und Familie sind viele Entscheidungen zu treffen, die langfristige, auch finanzielle, Auswirkungen haben. Andererseits identifizieren sich die Menschen mit keiner anderen Investition mehr als mit ihrem eigenen Heim.

Kann ich meinen Traum vom eigenen Heim finanzieren?

Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob und wie Sie den Wunsch nach Ihren eigenen vier Wänden finanzieren können. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich über die Gesamtkosten des Vorhabens einen Überblick verschaffen. Zu den Kosten, die auf Sie zukommen können, zählen unter anderem

  • die Kosten für den Erwerb eines eigenen Grundstücks (Kaufpreis, Makler, Notar, Grundbuch, Vermessung, Steuer),
  • die Baukosten für das Eigenheim einschließlich Ausstattung und Nebenanlagen,
  • die Erschließungskosten (Straße, Kanal, Wasser, Strom),
  • die Kosten für die Außenanlagen und
  • die Baunebenkosten und sonstige Kosten wie Planungskosten und Kreditbeschaffungskosten.

Haben Sie diese Kosten zusammengestellt und einen gewissen Betrag als Sicherheit eingerechnet, sollten Sie einen Finanzierungsplan erstellen. Dabei werden von den Gesamtkosten des Vorhabens zunächst die Eigenmittel abgezogen, um den Bedarf an Fremdmitteln (Krediten) zu ermitteln. Gleichzeitig sollten Sie ausrechnen, welche monatliche Belastung bei einer Finanzierung mit Fremdmitteln für Sie und Ihre Familie tragbar ist.

Der Staat will möglichst vielen Haushalten die Bildung von Wohneigentum ermöglichen. Daher unterstützt er in gewissen Einkommenskategorien den Erwerb von Eigentum zu Wohnzwecken. Unter welchen Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Betracht kommt, können Sie auf unserer Themenseite Förderung in Erfahrung bringen.

Wo kann ich meinen Traum vom eigenen Heim am besten verwirklichen?

Es gestaltet sich nicht immer einfach, ein bebaubares Grundstück zu finden, das den eigenen Vorstellungen und den baurechtlichen Anforderungen gerecht wird. Worauf Sie dabei achten sollten, können Sie folgender Zusammenstellung entnehmen.

Bebaubar ist ein Grundstück in der Regel dann, wenn es den bauplanungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Wie das Grundstück tatsächlich bebaut werden kann, ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Daneben können auch andere Rechtsvorschriften eine Rolle spielen (zum Beispiel Straßenrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht). Bei der Frage, welche Vorschriften in Ihrem Fall einschlägig sind, erhalten Sie fachkundige Beratung durch die Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

Schließlich muss das Baugrundstück ausreichend erschlossen sein. Dazu gehören

  • Anschluss an das öffentliche Straßenentz,
  • Wasserversorgung,
  • ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und
  • Anschluss an das Energieversorgungsnetz.

Um sicherzugehen, dass Ihr Grundstück bebaubar ist, können Sie einen Antrag auf Vorbescheid über die Gemeinde an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde stellen.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie die ersten Hürden erfolgreich genommen haben, können Sie damit beginnen, Ihr Eigenheim zu planen und damit Ihrem Traum ein konkretes Gesicht zu verleihen. Mit der Planung der eigenen vier Wände beginnt die schönste und zugleich schwierigste Aufgabe für den Bauherrn.

Hierbei gilt es, die bestehenden baurechtlichen Vorgaben mit Ihren Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Dabei ist ein gehöriges Maß an "Entwicklungsarbeit" zu leisten, bei der Sie Ihr Entwurfsverfasser fachkundig begleiten kann. Mit Hilfe dieser Planung können Sie erstmals nachvollziehen, wie Ihr Eigenheim später aussehen und auf andere wirken wird. Die Faustregel besagt: Je besser die Planung, desto weniger Probleme und Rückfragen ergeben sich im weiteren Verfahren und bei der Bauausführung.

Ihr Entwurfsverfasser stellt für Sie die Bauvorlagen zusammen, die Sie benötigen, um einen Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen. Die zu verwendenen Bauantragsformulare werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgegeben. Nähere Informationen finden Sie bei unseren Bauantragsformularen.