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© Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Prüfsachverständige im Baurecht

Je nach Art des Bauvorhabens kann oder muss die Einhaltung bestimmter Anforderungen nicht durch die Bauaufsichtsbehörde, sondern durch einen (privaten) Prüfsachverständigen geprüft und bescheinigt werden.

Prüfsachverständige gibt es in Bayern für die Fachbereiche Standsicherheit, Brandschutz, Vermessung im Bauwesen, Erd- und Grundbau sowie für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen.

Prüfsachverständige werden in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen tätig.

Im Gegensatz hierzu werden Prüfingenieure, die es in Bayern nur für den Fachbereich Standsicherheit gibt, allein im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde tätig.

Wie bei den Prüfingenieuren ist die Anerkennung als Prüfsachverständiger personenbezogen. Sie erfolgt im Fall der Prüfsachverständigen für Brandschutz durch den Eintragungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer, im Übrigen durch den Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Die Liste der in Bayern anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer. Die Listen der anerkannten Prüfsachverständigen für die weiteren Fachbereiche bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfsachverständiger und die Aufgaben der Prüfsachverständigen sind in der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) geregelt.