Ludwigsplatz in Rosenheim: Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raumes
© SEP, München

Förderschwerpunkte der Städtebauförderung in Bayern

Maßnahmen der Städtebauförderung dienen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Stadt und Land. Sie sind keine isolierten Einzelvorhaben, sondern umfassende städtebauliche Maßnahmen für ein ganzes Gebiet.

Schwerpunkte städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen

 Mit Städtebauförderungsmitteln werden insbesondere unterstützt:

  • die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie die Verbesserung der Standortbedingungen für Handel und Gewerbe in den Zentren sowie die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • das Flächensparen durch Innenentwicklung und Flächenentsiegelung
  • die Mobilisierung innerörtlicher Flächen für Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf,
  • das Aufhalten der sozial-räumlichen Polarisierung in Städten und Gemeinden sowie die Einleitung und Sicherung einer nachhaltigen Aufwärtsentwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt),
  • die Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind (Stadtumbau),
  • die Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden in den Ortsmitten,
    die Sanierung von Leerständen und das Schaffen von Wohnungen,
  • die Bewahrung und Modernisierung wertvoller Siedlungs- und Landesstrukturen sowie die Pflege des kulturellen Erbes,
  • die Konversion von Liegenschaften des Militärs, der Bahn und auch von Gewerbe und Industrie,
  • die nachhaltige Siedlungsentwicklung, zum Beispiel durch Nutzung des Bestandes, Energieeinsparung, Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen und
  • die Bewältigung der Belastung durch den Verkehr und eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer.

Der Freistaat Bayern fördert zu diesem Zweck vor allem Vorbereitungen, Grundstücksneuordnungen, Erschließungsmaßnahmen, Modernisierungen, Gemeinbedarfseinrichtungen und kommunale Förderprogramme.

Volkswirtschaftliche Bedeutung der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung hat auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Mehr als 90 Prozent der Bauleistungen mit handwerklicher Lohnarbeit werden von Firmen aus der Gemeinde oder der unmittelbaren Umgebung durchgeführt. Damit sichert die Städtebauförderung die Beschäftigung in der örtlichen und mittelständischen Bauwirtschaft. Auch die Multiplikatorwirkung darf man nicht unterschätzen: Nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 1996 kommen auf ein Euro Städtebauförderungsmittel acht Euro aus anderen Geldquellen, die in die Sanierung einfließen. Darüber hinaus werden die finanziellen Auswendungen des Staates durch Einnahmen und Ersparnisse refinanziert. Nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) von 2004 stehen den finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hände durch die Sanierungstätigkeit Einnahmen aus Steuern und Abgaben sowie ersparte Sozialversicherungsaufwendungen gegenüber, die sogar um bis zu 30 Prozent höher sind als die Aufwendungen.

Härtefallregelung der Städtebauförderung

Marktredwitz – Landesgartenschau
© STEWOG, Marktredwitz

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. März 2010 eine Nachfolgeregelung für die ausgelaufene Sonderförderung in Hochfranken und den Grenzlandkreisen zur Tschechischen Republik beschlossen. Mit der Härtefallregelung wird es jetzt landesweit struktur- und finanzschwachen Städten und Gemeinden erleichtert, in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent zu erhalten. Die für alle Städtebauförderungsprogramme geltende Regelung gilt seit 1. Juni 2010.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zur Härtefallregelung der Städtebauförderung.