Geförderte Wohnung mieten

Eine bezahlbare Wohnung für sich und seine Familie zu haben, zählt zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen. Deshalb ermöglicht es die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen, geförderten Wohnraum in Anspruch zu nehmen.

Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurden, unterliegen je nach Zeitraum der Förderung bzw. des Förderprogrammes unterschiedlichen Belegungs- und Mietbindungen. Die wichtigste Bindung besteht darin, dass gebundener Wohnraum grundsätzlich nur an Personen vermietet werden darf, die einen Wohnberechtigungsschein haben oder von der zuständigen Behörde als mietberechtigt benannt wurden.

Wer kann eine geförderte Wohnung mieten?

Voraussetzung für den Bezug von sozial gefördertem Wohnraum ist unter anderem die Einhaltung der Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes bzw. des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Für die Prüfung sind die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte, großen Kreisstädte oder großen Delegationsgemeinden zuständig, in deren Gebiet der wohnungssuchende Haushalt seinen Wohnsitz hat bzw. zu nehmen beabsichtigt. Eine Liste der zuständigen Stellen ist im Bayernportal einsehbar.

Was ist das Benennungsverfahren?

Viele Kommunen in Ballungsräumen sind jedoch sog. Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf. In diesen Gebieten ist nicht der Allgemeine Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für den Bezug von gefördertem Wohnraum. Stattdessen kommt das sog. Benennungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist darauf gerichtet, dass einkommensschwächere Personen oder Personen mit besonderen persönlichen Umständen eine Wohnung vermittelt bekommen. Danach darf die Wohnung nur einem von der zuständigen Stelle benannten wohnungssuchenden Haushalt überlassen werden. Die Benennung stellt eine Vorauswahl dar. Die letztendliche Entscheidung, wer Mietpartei wird, treffen auch hier die Vermietenden.

Wie kann die Wohnberechtigung beantragt werden?

Mit dem Formular WBS I und den übrigen Antragsformularen (siehe rechts unter „Formulare“) oder mit dem Onlineantrag Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende einen Antrag zur Überlassung einer mit staatlichen Mitteln geförderten Wohnung stellen.

Die Mieter einer einkommensorientiert geförderten Wohnung können mit dem entsprechenden Formular Stabau Ic einen Antrag auf Zusatzförderung stellen.