Sechs Wohngebäude Augsburg-Haunstetten

Perspektive der Laubengangerschließung mit Freibereichen
© hey! Architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
Ort: Augsburg-Haunstetten
Bauherr: IGEWO GmbH & Co Wohnungsunternehmen KG
Planer: hey! Architektur bumeder wehmann architekten partgmbb
Nutzung: Wohnen

Kurzbeschreibung des Projekts

Auf dem langestreckten Grundstück entlang der Flachstraße entstehen insgesamt sechs dreigeschossige Wohngebäude, aufgeteilt in zwei unterschiedliche Gebäudetypen mit je neun Wohneinheiten. Das durch kleinteilige Bebauung geprägte Quartier wird hierdurch nachverdichtet und die Neubauten fügen sich in die bestehende städtebauliche Struktur ein. Gefördert wird das Projekt durch die bayerische Mietwohnraumförderung.

Der Bau erfolgt in Holzhybridbauweise mit einem hohen seriellen Vorfertigungsgrad. Ein wesentliches Merkmal des Projektes liegt im Erschließungskonzept. Die Obergeschosse erreicht man über eine außenliegende Treppe, der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über einem der Wohnung zugeordneten laubengangartigen Balkon.

Ein durchdachtes Konzept gewährleistet die Verfügbarkeit barrierefreien Wohnens innerhalb des Quartiers. Alle Wohnungen sind nach den Vorgaben der DIN 18040-2  barrierefrei gestaltet. Um dem einfachen und kostengünstigen Bauen Rechnung zu tragen, wird zunächst auf Aufzüge verzichtet. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Wohnungen in den Obergeschossen kann jedoch bei Bedarf durch die Nachrüstung von Aufzügen hergestellt werden. Zudem ist die Errichtung barrierefreier Gemeinschaftsräume im nächsten Bauabschnitt vorgesehen, um die Teilhabe von mobilitäteingeschränkten Menschen zu gewährleisten. In enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Augsburg hat man sich auf dieses Konzept geeinigt.

Durch einen reduzierten Stellplatzschlüssel mit Mobilitätskonzept kann das Vorhaben ohne Tiefgarage realisiert werden. Zudem ist eine oberflächennahe Regenwasserversickerung ohne Rigolen geplant.

Die Stromdirektheizung wird vorwiegend mit selbstproduziertem Solarstrom betrieben und ermöglicht zusammen mit der dezentralen Warmwasserbereitung die Reduzierung der wasserführenden Leitungen im Gebäude. Anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung konnten gemeinsam mit einem Sachverständigen Befreiungen von einzelnen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugunsten einer EH 55 Fassade erwirkt werden.

Der Schallschutz zwischen den Wohnungen bleibt geringfügig abweichend unter dem Niveau der hierfür zu beachtenden DIN 4109-1, jedoch ohne Auswirkungen auf die Wohnqualität.