Gebäudetyp-e in Bayern
Warum Gebäudetyp-e?
Der Wohnungsmangel sowie die steigenden Bau- und Energiepreise stellen große Herausforderungen für den Bausektor dar. Hohe Finanzierungskosten, Lieferengpässe und Fachkräftemangel erschweren viele Projekte. Zusätzlich erfordert der Klimawandel Anpassungsbedarf sowohl im Neubau als auch im Bestand. In Anbetracht dieser Entwicklungen hat die Bayerische Architektenkammer die Initiative „Gebäudetyp-e“ ins Leben gerufen, wobei das „e“ für einfach und experimentell steht. Der Freistaat Bayern unterstützt Gebäudetyp-e, mit dem Ziel, Kosten zu sparen und innovative Lösungen für Bauvorhaben unter den derzeit schwierigen Bedingungen zu ermöglichen.
Was versteht man unter Gebäudetyp-e?
Gebäudetyp-e zielt darauf ab, gewohnte Baustandards zu hinterfragen und diese auf ein für den Nutzer angemessenes Maß anzupassen. Gebäudetyp-e definiert keinen neuen Standard und keine neue Gebäudeklasse im Sinne der Bayerischen Bauordnung. Weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht lässt sich eine „Schwelle“ definieren, ab wann ein Gebäude zu einem des Typs „e“ wird. Der Grundgedanke kommt aus der Innovation und der damit einhergehenden Abweichung von etablierten Normen und Regelwerken.
Ein wichtiger Meilenstein für das Bauen im Sinne von Gebäudetyp-e ist die Änderung in Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2023, die Erleichterungen für Abweichungen und Experimentiermöglichkeiten im Bauordnungsrecht mit sich bringt: Insbesondere für Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen sollen Abweichungen nun regelmäßig zugelassen werden, wenn dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Somit können Abweichungen sowohl von den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung als auch von den aufgrund der Bauordnung erlassenen Vorschriften, wie den Bayerischen Technischen Baubestimmungen, erfolgen. Diese bayerische Änderung ist mit Beschluss der Bauministerkonferenz inzwischen auch in die Musterbauordnung übernommen worden.
Was ist das Gebäudetyp-E-Gesetz?
Normen und Standards stehen in der Kritik, das Bauen zu verkomplizieren und zu verteuern. Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen umfassen nur den bauordnungsrechtlich relevanten Teil der Baunormen und Regelwerke, die verbindlich zu beachten sind. Eine Herausforderung ist die große Anzahl an DIN-Normen und Richtlinien, die zwar öffentlich-rechtlich nicht vorgeschrieben, jedoch als allgemein anerkannte Regeln der Technik privatrechtlich geschuldet sind. Um hinsichtlich der Haftungsfragen mehr Rechtssicherheit zu erreichen, hat Bayern im Bundesrat eine Initiative zur Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gestartet. Der Entwurf eines Gebäudetyp-E-Gesetzes des Bundesministeriums der Justiz, das Änderungen im Bauvertragsrecht vorsieht, stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Hinweise, wie Verträge auf Basis der geltenden zivilrechtlichen Regelungen bei Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik ausgestaltet werden können, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einer Leitlinie und Prozessempfehlung herausgegeben.
Welches Ziel wird mit den bayerischen Pilotprojekten verfolgt?
Um das Bauen im Sinne von „Gebäudetyp-e“ zu stärken, laufen in Bayern aktuell 19 Pilotprojekte zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen. Es nehmen Wohnungsbauunternehmen, aber auch Kommunen sowie der staatliche Hochbau teil. Die Teilnehmer der Pilotphase sind aufgerufen, mit kreativen und innovativen Ansätzen den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Bei den Vorhaben handelt es sich sowohl um Neubaumaßnahmen als auch um Bauen im Bestand.
Die Pilotprojekte werden von Frau Prof. Elisabeth Endres und ihrem Team wissenschaftlich begleitet mit dem Ziel, die Auswirkungen der innovativen und abweichenden Planungsansätze auf Qualität und Kosten der Gebäude zu untersuchen. Die Erkenntnisse, die diese Projekte liefern, werden allen am Bauen Beteiligten zu Gute kommen.