Bautechnische Nachweise
Bei Ihrem nicht verfahrensfreien Bauvorhaben wird die Einhaltung bestimmter bautechnische Anforderungen - an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz - durch bautechnische Nachweise belegt. Grundsätzlich ist Ihr bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser berechtigt, diese selbst zu erstellen. Bautechnische Nachweise werden in der Regel nicht bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht oder geprüft, sie sind auch nicht Genehmigungsvoraussetzung. Sie müssen aber spätestens zum Zeitpunkt des Baubeginns vorliegen.
Bei bestimmten Bauvorhaben mit hohem Risiko oder besonderen bautechnischen Schwierigkeiten gelten hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit aber Ausnahmen, und zwar sowohl was die Berechtigung zur Erstellung, als auch die Notwendigkeit einer Prüfung bzw. Bescheinigung der Nachweise betrifft. Ihr Entwurfsverfasser kennt sich mit den Modalitäten aus, berät Sie und kann Ihr Bauvorhaben entsprechend einordnen. Näheres können Sie aber auch in unserem Infoblatt Bautechnische Nachweise nachlesen.