
Förderung von Modernisierungen
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
Ziele der Förderung sind:
- Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum
- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen
- Energie- und Wassereinsparung
- Minderung des CO2-Ausstosses
- Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel
- Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung
- Unterstützung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht
Die Fördermittel können bei der jeweiligen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragsstellung behilflich.
Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden.
