Kombiterminal Burghausen
© DB Schenker

Verkehr und Umwelt

Um die Spannungen zwischen ökonomischen und ökologischen Aspekten zu reduzieren, bieten sich verschiedene Ansatzpunkte an:

In Anlehnung an den europäischen „Green Deal“ und das deutsche Klimaschutzgesetz trat zum 1. Januar 2023 die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes in Kraft. Mit dem Klimaschutzgesetz strebt der Freistaat die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 an. Bis 2040 will Bayern klimaneutral sein. Mit diesen Zielen werden auch die europäischen (55 %-Minderung gegenüber 1990) und deutschen Klimaschutzziele (65 %-Minderung gegenüber 1990) erreicht. Der Verkehrssektor leistet einen Beitrag durch die Umsetzung von 22 Einzelmaßnahmen für eine smarte und nachhaltige Mobilität im Rahmen des bayerischen Klimaschutzprogramms.

Im Rahmen der Dekarbonisierung soll der Schienenpersonennahverkehr im Freistaat bis 2040 klimaneutral fahren.
Die Bayerische Elektromobilitätsstrategie Schiene (BESS) bereitet dazu den Weg. Die Dieselzüge sollen in Zukunft sukzessive von lokal emissionsfreien Fahrzeugen abgelöst werden. Erreicht werden kann dies zum einen durch die Elektrifizierung von Bahnstrecken oder durch den Einsatz von Wasserstoff-Zügen oder Akku-Zügen. Für Letztere kann manchmal die bestehende Oberleitungsinfrastruktur ausreichen, in vielen Fällen sind durch Teilelektrifizierungen oder Oberleitungsladeinseln zusätzliche Lademöglichkeiten zu schaffen. Derzeit lässt der Freistaat für verschiedene bisherige Dieselnetze gutachterlich untersuchen, wie eine Umstellung auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge gelingen kann.
Für den Bayerwald sind bereits erste Ergebnisse veröffentlicht.
Auch für den oberfränkischen Landkreis Kulmbach liegen die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vor.

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Hauptursache der vermehrten Lärmbelästigung ist die enorm gestiegene Verkehrsbelastung auf Straßen, vor allem durch Lkw. Aber auch der starke Siedlungsdruck und das Heranrücken der Bebauung an Verkehrswege haben die Zahl der vom Verkehrslärm Betroffenen erhöht. Ziel ist es, die Betroffenen unter Beachtung der gesetzlichen, wirtschaftlichen und gestalterischen Rahmenbedingungen bestmöglich zu schützen. Der Lärmschutz bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen und Schienenwegen (Lärmvorsorge) wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Für den Lärmschutz an bestehenden Straßen und Schienenwegen (Lärmsanierung) besteht dagegen kein gesetzlicher Anspruch.

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Die Anwohner einer Straße sind auch Schadstoffbelastungen ausgesetzt, die vom Verkehr ausgehen. Die Luftverunreinigungen an Straßen werden von der Straßenbauverwaltung, den Umweltbehörden und beauftragten Fachbüros abgeschätzt und mit der gebietsbezogenen Vorbelastung verglichen. Die so ermittelten Immissionen werden im Rahmen der planerischen Abwägung mit den einschlägigen EU-Richtlinien und der dazu ergangenen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung auf ihre Verträglichkeit geprüft.

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Der Naturschutz hat in den vergangenen Jahrzehnten mit wachsendem Umweltbewusstsein in Bevölkerung, Politik und Wirtschaft auch in den Bereichen Infrastruktur und Verkehrswegebau stark an Bedeutung gewonnen. In den Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes werden Eingriffe in Natur und Landschaft geregelt. Ziel ist es, Eingriffe soweit als möglich zu vermeiden. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen oder zu ersetzen.

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Um Straßen und Umwelt zu entlasten, ist ein möglichst großer Anteil des Straßenverkehrs auf die Schiene, die Wasserstraße und auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern. Dabei fördert die Staatsregierung den Erhalt und Ausbau eines attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs. Dies ist der Grundpfeiler nachhaltiger Personenmobilität. Auch die Rahmenbedingungen für den Rad- und Fußverkehr wollen wir weiter verbessern.

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Jeder Verkehrsträger hat sein optimales Einsatzgebiet. Ziel muss deshalb sein, die arteigenen Stärken der unterschiedlichen Verkehrsträger effizient einzusetzen, um Reise- und Logistikketten nachhaltig zu gestalten. Die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenwasserstraße und Luftverkehr sollen mittels leistungsfähiger Schnittstellen bestmöglich kombiniert werden. Für prozessoptimierte und umweltfreundliche Transporte (Green Logistics) sind bereits Infrastrukturen vorhanden, die effektiver genutzt werden müssen. Durch technische Verbesserung der Fahrzeuge können zudem Klima und Immissionsschutz weiter vorangetrieben werden.

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