Nachprüfungseinrichtungen im Vergabe- und Vertragsmanagement

Bei der Wahl der Nachprüfungseinrichtung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Vergabe ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (nach EU-Recht) handelt oder nicht. Die maßgeblichen Schwellenwerte sind in den jeweiligen EU-Richtlinien enthalten und werden in der Regel alle zwei Jahre von der EU-Kommission durch Verordnung aktualisiert..

Nachprüfungsstellen bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes

Für Bauaufträge, die nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vergeben werden, wurden bei den Regierungen VOB-Stellen eingerichtet, die für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Regierung als Nachprüfungsstelle tätig werden. In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11. Oktober 2017 sind die Zuständigkeiten geregelt.

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nach der Unterschwellenordnung UVgO vergeben werden, sieht die UVgO keine entsprechende Nachprüfungsstelle vor. Bei Aufträgen staatlicher Behörden sind die Regierungen Ansprechpartner als Aufsichtsbehörde. Die VOB-Stellen als Vergabeberatungsstellen beraten öffentliche Vergabestellen auch bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen.

Nachprüfungsbehörden bei Vergaben ab Erreichen des Schwellenwertes

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schützt die Rechte der Bieter bei Aufträgen, die die oben genannten Schwellenwerte erreichen, durch ein eigenständiges Nachprüfungsverfahren. Die Bieter können in erster Instanz die Vergabekammer und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München (OLG München) anrufen.

In Bayern bestehen die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern (zuständig für Vergabestellen mit Sitz in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) und die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (zuständig für Vergabestellen mit Sitz in der Oberpfalz, in Ober-, Mittel- und Unterfranken).

Erste Instanz

Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: 0981 / 53-1277
Fax: 0981 / 53-1837

Vergabekammer Südbayern
80534 München
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: 089 / 2176-2411
Fax: 089 / 2176-2847

Zweite Instanz

Bayerisches Oberstes Landesgericht
Schleißheimer Straße 141
80797 München
Telefon: 089/5597-8002
Telefax: 09621/96241-3476

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Nachprüfungsverfahren erhalten Sie bei der Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern.