Das Bild zeigt einen Blick in das Apartment einer Auszubildenden.
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Förderung von Wohnraum für Auszubildende

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber. Zuwendungsempfänger sind insbesondere gemeinnützige Träger und Organisationen, Träger und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, Zusammenschlüsse von Berufs- und Fachverbänden, kommunale Unternehmen und Kommunen.

Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Bedarfs und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden

  • der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Auszubildende,
  • der Umbau von Wohnraum für Auszubildende sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung,
  • der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Auszubildende.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • nachhaltiger Bedarf von mindestens 10 Wohnplätzen am Standort
  • verkehrsgünstige Lage
  • höchstzulässige Leerraummiete bis zu 260 Euro monatlich pro Wohnplatz, in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf bis zu 280 Euro pro Wohnplatz
  • neben der Leerraummiete darf ein Möblierungszuschlag von höchstens 16 Euro je Wohnplatz monatlich erhoben werden
  • Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung nur bedürftigen Auszubildenden eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien  überlassen werden.
    Bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze können an Studierende vermietet werden.
  • Angemessene Größen und Kosten
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital
  • Zur Belegung der Wohnplätze mit minderjährigen Auszubildenden bedarf es einer Betriebserlaubnis für Einrichtung nach § 45a SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
     

Wie wird gefördert?

  • Leistungsfreies Baudarlehen
    • Bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz im Einzelzimmer bei 25-jähriger Belegungsbindung
    • Bis zu 26.000 Euro pro Wohnplatz im Doppelzimmer bei 25-jähriger Belegungsbindung
      (Doppelzimmer können bei Maßnahmen im Bestand gefördert werden)
    • Für bedarfsgerechte rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2R kann die Zuwendung um bis zu 15.000 Euro pro Wohnplatz erhöht werden.
  • zusätzlich
    • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für konzeptbedingte, bauliche Maßnahmen aus Anforderungen aus der Betriebserlaubnis, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten und Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand
    • Bis zu 2.250 Euro pro Wohnplatz für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen
    • Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für konkurrierende Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen, wie z.B. Architektenwettbewerbe

So geht´s weiter

Wenn Sie ein Vorhaben mit Förderung realisieren wollen, wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle.