Grafisch in Blautönen dargestellte Wohngebäude. Beim Gebäude im Vordergrund sind in Rot Personen zu sehen, die dort leben.

Förderung von Wohneigentum

Was wird gefördert?

Mit dem bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bietet der Freistaat Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen Unterstützung beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein zinsverbilligtes Darlehen an. Das Darlehen wird durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ausgereicht. Die aktuellen Konditionen sind auf der Homepage der BayernLabo abrufbar:  Zinsinformationen Eigenwohnraum | BayernLabo

Im Einzelfall können auch Bürgschaften nach der Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens als Eigenkapitalersatz gegeben werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung für Privatpersonen und insbesondere Familien.

Das Haushaltseinkommen der Antragsteller darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent erhöht. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können nun etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung von der Förderung profitieren. Über den Mini-Förderlotsen der BayernLabo können Sie sofort Ihre Möglichkeiten prüfen.
Hinweis: Der Mini-Förderlotse ist aktuell nicht mit dem Browser Google Chrome erreichbar! Bitte benutzen Sie z.B. MS Edge oder Mozilla Firefox.

Wie wird gefördert?

Die Bewilligungsstellen beraten Sie zu den Fördervoraussetzungen und geben Auskunft zur Einkommensgrenze für Ihren Haushalt.

Nach individueller Prüfung des Antrags kann mit den folgenden Bausteinen gefördert werden:

  • Bayerisches Zinsverbilligungsrogramm
    • Zinsverbilligung für bis zu 1/3 der Gesamtkosten  
       
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
    • weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro
       
  • KfW-Wohneigentumsprogramm für klimafreundlichen Neubau (300)
    •  weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 270.000 Euro

Alle Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. 

So geht's weiter

Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Mit dem Förderlotsen der Bayern Labo erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie antragsberechtigt sind. Hier finden Sie auch Informationen und Beispielrechnungen zur Einkommensberechnung.

Die Seiten zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm, zum Wohneigentumsprogramm (KfW-124) und zum Klimafreundlichen Wohneigentum für Familien (KfW-300) geben Ihnen Auskunft zu weiteren Fördermöglichkeiten.