Ein mehrgeschossiges Wohnhaus ist Lebensmittelpunkt für Alt und Jung.
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Förderung von Mietwohnungen

Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus in Bayern haben wir in den letzten zwei Jahren Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Studierendenwerke, Bauträger und Privatpersonen mit Rekordmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro unterstützt. Im Vergleich zu früheren Jahren passiert damit gegenwärtig im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie; alles, was möglich war, wurde in Aktion gebracht. Und selbstverständlich werden alle Bewilligungen wie erteilt abfinanziert. Auch alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden, hierauf können sich alle Projektträger verlassen. Das umfasst natürlich insbesondere alle Projekte, die bezugsfertig werden – sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt.

Über gänzlich neue Förderzusagen, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen bisher auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, kann erst wieder entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklungen vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.

Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres werden Neubewilligungen wieder möglich sein. Der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und –zeitspannen sind von der Umsetzung der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sowie der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern abhängig.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 25, 40 oder 55 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040
  • vorausschauende Planung der Wohngebäude            
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital

Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo Sie diesen beantragen können, erfahren Sie im BayernPortal.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss
    • 600 Euro je m² Wohnfläche als Basiszuschuss
  • und zusätzlich
    • bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
    • bis zu 150 Euro je m² Wohnfläche für Erweiterungen
    • bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern
  • Darlehen in der Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
    • bis zu 2.500 Euro je m² Wohnfläche
  • Darlehen in der Einkommensorientierte Förderung (EOF)
    • bis zu 1.860 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen
    • in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
  • Mietzuschuss bei Einkommensorientierter Förderung (EOF)
    • monatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
    • abhängig vom Haushaltseinkommen

Die Förderung besteht aus Zuschussbausteinen, die durch Darlehensbausteine in den Varianten AOF oder EOF ergänzt werden.

So geht’s weiter

Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle.

 

Die Grafik zeigt drei Exemplare des Flyers zur Wohnraumförderung Mietwohnungen. Daneben ist das Logo des Wohnbau Booster Bayern zu sehen.
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Flyer und weitere Informationen zur Förderung von Mietwohnungen

Über das Bestellportal des Freistaates können Sie sich kostenlos Exemplare des Flyers zur  „Wohnraumförderung – Mietwohnungen“ zusenden lassen oder digital herunterladen.

Eine Handreichung zu den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) und der Richtlinie für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) finden Sie hier: Nachhaltigkeit in der Wohnraumförderung

Die Seiten zum Bayerischen Holzbauförderprogramm (BayFHolz) und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) geben Ihnen Auskunft zu weiteren Fördermöglichkeiten.

Grafik Genossenschaften
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Förderung von genossenschaftlichen Mietwohnungen

Über das Bestellportal des Freistaates ist der Flyer zur „Wohnraumförderung – Genossenschaften“ kostenlos erhältlich oder kann digital heruntergeladen werden.

Für eine Förderung Ihres Vorhabens müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Die genauen Bedingungen, Infos zur Beantragung sowie weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier: