Förderung

Übersicht über die Förderung des Freistaats für den allgemeinen ÖPNV
Der allgemeine öffentliche Personennahverkehr mit Bus, Straßenbahn und U-Bahn obliegt der gestalterischen und finanziellen Verantwortung des jeweiligen Landkreises und der jeweiligen kreisfreien Stadt als eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat unterstützt die Kommunen und Verkehrsunternehmen durch gezielte Anreize und Förderungen zur Verbesserung des allgemeinen ÖPNV.
Übersicht:

Weitere Förderung der Infrastruktur

Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV:
Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Sie sind Aufgabenträger und nach den europarechtlichen Vorgaben zuständige Behörde zur Finanzierung des ÖPNV. Sie führen diese Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch (Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern - BayÖPNVG -). Im Einzelfall kann auch kreisangehörigen Gemeinden auf Antrag die Aufgabenträgerschaft übertragen werden. Insbesondere bei großen Kreisstädten kommt dies in Betracht (Art. 9 BayÖPNVG).

 

Die ÖPNV-Zuweisungen bilden die Basis der Unterstützung des Freistaates für die kommunalen Aufgabenträger. Die ÖPNV-Zuweisungen können umfassend für die Belange des ÖPNV verwendet werden. Vorrangig werden sie für Bestellungen von Busverkehren eingesetzt.
Die Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen erfolgt insbesondere aufgrund der erbrachten Leistung im ÖPNV, der finanziellen Leistungskraft, des Aufwandes für den ÖPNV und dem Grad der Kooperation der jeweiligen Aufgabenträger vor Ort.
An dem gestiegenen Gesamtvolumen der ÖPNV-Zuweisungen wird das Engagement des Freistaates für den ÖPNV in Zahlen greifbar. Die ÖPNV-Zuweisungen wurden von 51,3 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 74,3 Millionen Euro in 2018, auf 94,3 Millionen Euro im Jahr 2019 fast verdoppelt.

Zu weiteren Informationen und Beantragungen im Bayern Portal.

Zweck der Förderung ist es, die vollständige Abdeckung des Freistaats mit verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollen Verkehrs- und Tarifverbünden in den regionalen Verkehrsräumen zu erreichen. Leistungsfähige Verbünde aus Bus und Bahn bieten den Fahrgästen im jeweiligen regionalen Verkehrsraum ein über kommunale Grenzen hinweg abgestimmtes Fahrplanangebot mit einem einheitlichen Tarif, attraktive Fahrgastinformationen und innovative Vertriebswege. Der Freistaat unterstützt die Kommunen hierzu bei der Durchführung vorbereitender Grundlagenstudien, bei verbundintegrationsbedingten Investitionen sowie bei verbundintegrationsbedingten Dauerlasten im SPNV.

Eine moderne, emissionsarme und barrierefreie Fahrzeugflotte ist ein wesentlicher Baustein für einen attraktiven ÖPNV und unterstützt die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich.
Hierzu fördert der Freistaat die Verkehrsunternehmen bei der Anschaffung von Linienbussen im allgemeinen ÖPNV nach dem Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG). Es stehen grundsätzlich 30,0 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um die Anschaffung von rund 400 neuen Fahrzeugen zu ermöglichen. Diese Förderung wurde auf die besondere Förderung von Klimabussen neu ausgerichtet. Die aktuellen Förderbeträge finden Sie hier.

Durch zusätzliche Mittel konnten 2022 vom Freistaat 574 Linienbusse im ÖPNV mit gut 49 Millionen Euro gefördert werden. Hiermit wurden Investitionen in Höhe von über 185 Millionen Euro ausgelöst. Alle geförderten Busse erfüllen mindestens den emissionsarmen Abgasstandard Euro VI, ein Drittel waren emissionsarme oder emissionsfreie Klimabusse.

Ersetzte Busse waren durchschnittlich 13 Jahre alt und hatten rund 630.000 Kilometer zurückgelegt. Der älteste Bus war mit 25 Jahren Dienstzeit unterwegs. Die meisten Kilometer bis zu seinem Ruhestand hat ein Bus mit über 1,6 Millionen km zurückgelegt.

Zu weiteren Informationen zur Beantragungen im Bayern Portal.

Die weitere Förderung der Infrastruktur ist hier dargestellt.

Die Bayerische Verfassung sieht die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat vor. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Erschließung des gesamten Staatsgebietes mit einem attraktiven Angebot im ÖPNV. Während in den Ballungsräumen ein Angebot im regulären Taktverkehr die Regel ist, bieten im ländlichen Raum bedarfsorientierte on-demand-Angebote wie Anrufsammeltaxis oder Rufbussystem ökonomische und ökologische Vorteile.
Daher unterstützt der Freistaat diese Verkehre durch die Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr.
Die Einführung der Angebote wird über mehrere Jahre mit bis zu 75 % des Betriebskostendefizites gefördert. Gerade flächendeckende Systeme, die allen Einwohnern eine Anbindung an den ÖPNV bieten, stehen bei der Förderung besonders im Fokus.
Die im Jahr 2012 eingeführte Förderung ist eine Erfolgsgeschichte. Zuletzt konnte mit mehr als 10 Mio. € für 2,3 Millionen Einwohner im Freistaat ein erstmaliges oder deutlich verbessertes Angebot im ÖPNV geschaffen  werden. In den kommenden Jahren sollen diese Projekte fortgeführt und neue Angebote geschaffen werden.

Zu weiteren Informationen zur Beantragungen im Bayern Portal

Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte können den öffentlichen Personennahverkehr vor allem im ländlichen Raum ergänzen.
Daher unterstützt der Freistaat ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV eingebunden sind und über eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen, nach der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten.

Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:

  • Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge
  • Organisationspauschale
  • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen

Zu weiteren Informationen zur Beantragungen im Bayern Portal.