Traunsteiner Apfelmarkt auf dem Traunsteiner Stadtplatz. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger halten sich zwischen den Ständen auf.
© Stadt Traunstein / Stadt Traunstein, Neugestaltung Stadtplatz, Förderprojekt im Rahmen der Städtebauförderung

Fußverkehr

Die Stärkung der Nahmobilität durch verbesserte Angebote für Fußgängerinnen und Fußgänger ist ein wichtiger Baustein der bayerischen Verkehrspolitik. Zufußgehen ist die ursprünglichste Art, sich fortzubewegen und Bestandteil jeder Mobilitätsform, indem es andere Verkehrsträger miteinander verbindet. Darüber hinaus ist der Fußverkehr eine selbstständige Verkehrsart mit vielfältigen positiven Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und seine Umwelt.

Deshalb setzt sich der Freistaat länderübergreifend auf Bundesebene dafür ein, den Fußverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr begrüßt eine Überprüfung des Rechtsrahmens zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs und hat auf Bundesebene an einer entsprechenden Arbeitsgruppe „Fußverkehr“ mitgewirkt. Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe wurden auf der Sitzung der Verkehrsministerkonferenz am 15./16. April 2021 vorgestellt.

Gerade in Verbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nimmt der Fußverkehr, beispielsweise bei der Zuwegung zu Haltestellen, eine zentrale Rolle ein. Auf Landesebene hat sich der Freistaat am Forschungsvorhaben „Zu Fuß zur Bahn“ beteiligt. Gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Siedlungsstruktur und Verkehrsplanung der Technischen Universität München (TUM) sowie zahlreichen weiteren Partnern wurde der Leitfaden „Zu Fuß zur Bahn“ entwickelt. Darin werden wesentliche Empfehlungen für die kommunale Planung zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger anschaulich zusammenfasst.

Die Förderung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs umfasst darüber hinaus weitere Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern. Hierzu zählen etwa bestimmte Maßnahmen aus der Städtebauförderung. Ebenso gehören dazu beispielsweise die fußverkehrsfreundliche und barrierefreie Gestaltung von Wegen, Straßen und Fahrbahnquerungen, die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheitsarbeit. Der Verkehrssicherheit wird dabei höchste Priorität eingeräumt. Das bayerische Verkehrssicherheitsprogramm 2030 legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmer wie Fußgängerinnen und Fußgänger.

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