Uferpromenade Fürth
© Stadt Fürth, Foto: Günter B. Kögler

Soziale Stadt

Mit der Gemeinschaftsinitiative "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt" reagierte die Konferenz der Bauminister der Länder im November 1996 auf zunehmende Tendenzen sozialräumlicher Spaltung und Ausgrenzung. Ein nationales Aktionsprogramm wurde ins Leben gerufen für Quartiere, die einerseits benachteiligt sind im Hinblick auf den baulichen Zustand der Gebäude, die Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds wie auch im Hinblick auf die Sozialstruktur, das Arbeitsplatzangebot und Gemeinschaftseinrichtungen. Grundlage war die Erkenntnis, dass es in benachteiligten Quartieren nicht ausreicht, bauliche Verbesserungen umzusetzen.

Die Gemeinschaftsinitiative soll dabei unterstützen, sozialen und wirtschaftlichen Abwärtsentwicklungen frühzeitig entgegen wirken zu können, die Lebenssituation der Menschen in benachteiligten Quartieren zu verbessern, das Verwaltungshandeln wirksamer zu gestalten, bürgerschaftliche Potenziale zu aktivieren und damit positive Quartiersentwicklungsprozesse in Gang zu setzen.

Aufbauend auf der Gemeinschaftsinitiative wurde 1999 das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" aufgelegt. Es hat sich seither als ein erfolgreiches und unverzichtbares Programm für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung etabliert. Heute ist die "Soziale Stadt" der Inbegriff sozialer Stadtentwicklung. Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche soziale Stadtentwicklung ist ein integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept, das alle betroffenen Ressorts und Ebenen einbezieht. Dadurch wird das notwendige Ineinandergreifen der Maßnahmen gewährleistet aus den Handlungsfeldern

  • Wohnverhältnisse und Wohnumfeld,
  • Integration,
  • Ökologie, Umwelt, Energieeffizienz,
  • Gesundheit, Ernährung und Sport,
  • Soziale Infrastruktur und Stadtteilstruktur,
  • Schule und Bildung,
  • Qualifizierung und Weiterbildung,
  • Beschäftigung, lokale Ökonomie, Nahversorgung,
  • Sicherheit und Konfliktmanagement und
  • Imageverbesserung und Öffentlichkeitsarbeit.

Im Sinne einer ganzheitlichen Umsetzung ist es notwendig, alle verfügbaren Ressourcen und Förderprogramme zielgenau und gebündelt einzusetzen: Bauliche und städtebauliche Projekte werden im Programm "Soziale Stadt" gefördert, nicht-investive Maßnahmen sollen im Sinne der Mittelbündelung vorwiegend aus anderen Programmen unterstützt werden.

Programm Soziale Stadt
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

"Soziale Stadt" wird vor Ort gemacht. Träger der Maßnahmen sind die Kommunen. Entscheidend für den Erfolg des Prozesses ist die Mitwirkung der Akteure und Bewohner im Gebiet. Beginnend mit der gemeinsamen Erarbeitung des Integrierten Handlungs- oder Entwicklungskonzepts werden die Bewohner mobilisiert und qualifiziert Sie werden in die Lage versetzt, selbst Verantwortung für ihren Stadtteil zu übernehmen und eigene Projekte zu entwickeln zur Stabilisierung und Aufwertung des Quartiers.

Eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung des Prozesses in einem Programmgebiet und bei der Einbindung und Motivierung der Bewohner kommt dem Quartiers- oder Stadtteilmanagement zu. Zu seinen Aufgaben gehören die Initiierung, Entwicklung oder auch Umsetzung von Projekten, die Koordination und Moderation der örtlichen Prozesse, die Vernetzung der lokalen Akteure und nicht zuletzt die Öffentlichkeits- und Imagearbeit. Um den Gestaltungsspielraum der Bewohner zu stärken hat sich in vielen Programmgebieten die Einrichtung eines Quartiers- oder Verfügungsfonds bewährt, aus dem verschiedene quartiersbezogene Projekte und Aktivitäten finanziert werden können.

Eine "Soziale Stadt" Maßnahme sollte zügig umgesetzt werden. Wie alle Städtebauförderungsprogramme soll auch das Programm "Soziale Stadt" nicht auf Dauer in einem bestimmten Gebiet eingesetzt werden. Als Impulsprogramm zielt es vielmehr darauf ab, die Akteure und Bewohner eines Stadtviertels zu motivieren, Projekte anzustoßen und durch die Fortführung der Prozesse die Verstetigung sicherzustellen.

Hier finden Sie Hinweise zur Programmdurchführung und für die Mittelbündelung in Frage kommende Ressorts und Förderbereiche.