Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Das seit 1974 bestehende Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfachen Konditionen vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist das Bayerische Haushaltsgesetz

Ortsmitte Freystadt
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau- und Erhaltungsmaßnahmen) gefördert werden. Es ist damit das vielseitigste Städtebauförderungsprogramm.

Eine Besonderheit besteht darin, dass städtebauliche Einzelvorhaben auch ohne Festlegung eines Fördergebiets gefördert werden, wenn mit diesen wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden können. Von dieser Möglichkeit profitieren vor allem Gemeinden mit einem überschaubaren Erneuerungsbedarf.

Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm umfasst drei Förderschwerpunkte: Das Regelprogramm (einschließlich Förderinitiative Flächenentsiegelung), den Schwerpunkt „Flächen schonen“ und den Struktur- und Härtefonds.

Maßnahmen im Schwerpunkt „Flächen schonen“ profitieren von einem erhöhten Fördersatz von grundsätzlich 80 Prozent. In diesem Schwerpunkt sind die Förderinitiativen „Innen statt Außen“,  „Leerstand nutzen - Lebensraum schaffen“ und „Klima wandel(t) Innenstadt“ sowie Maßnahmen zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen und der Militärkonversion zusammengefasst.

Projekte finanz- und strukturschwacher Gemeinden erhalten ebenfalls besondere Unterstützung. Mit Mitteln aus dem Struktur- und Härtefonds kann der Fördersatz auf 80 Prozent angehoben werden. Im Förderschwerpunkt „Flächen schonen“ erhalten diese Gemeinden einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent.

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